Zu den rechtlichen Vorsorgematerialien gehören die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung. Diese Unterlagen sind alters- und
demenzunabhängig, daher sollten diese in Zeiten von Gesundheit ausgefüllt werden.
Gerade bei der Neudiagnose Demenz sind auf diese Materialien hinzuweisen, wenn sie noch nicht vorliegen. Denn ein Mensch mit Demenz wird im Laufe seines Lebens
immer mehr Unterstützung benötigen und kann bei einem schweren Verlauf seine Selbstbestimmung durch aktive Kommunikation verlieren. Um dem vorzubeugen, ist es zu Beginn sinnvoll, eine
Patientenverfügung zu verfassen, um dadurch die Autonomie zu erhalten, denn eine Patientenverfügung beinhaltet die ausdrücklichen Wünsche und Bedürfnisse von Menschen, die sich in kritischen
gesundheitlichen Lebenssituationen befinden.
Da nicht jeder Mensch sich in der Lage fühlt eine Patientenverfügung auszufüllen oder selbst zu verfassen, kann es genauso wichtig sein, eine Vorsorgevollmacht (mit
Betreuungsverfügung) auszufüllen. Das braucht eine Vertrauensperson, die sich in der Lage fühlt, im Falle der fehlenden Autonomie der erkrankten Person, wichtige Entscheidungen zu treffen. Dafür
müssen sich beide Parteien im Vorfeld zusammensetzen und miteinander sprechen, damit die Wünsche aller Beteiligten in verschiedenen Situationen bekannt sind, und diese dann durch den
Bevollmächtigten auch so umgesetzt werden können. Die unterschriebene Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung kann eine gerichtliche Bestellung eines Betreuers im Notfall verhindern.
Grundsätzlich gilt, dass die rechtlichen Unterlagen mit Datum und Unterschrift geltend sind. Zur Absicherung der finanziellen Bevollmächtigung kann eine
Beglaubigung durch die Betreuungsstelle des Landkreises oder einen Notar von Vorteil sein. Auch Banken benötigen teilweise eine Extravollmacht, daher fragen Sie bitte bei Ihrer Bank nach.
Auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz können Sie sich diese Materialien kostenfrei herunterladen oder zuschicken
lassen: